Das gewerbliche Schutzrecht (Patent, Gebrauchsmuster etc.)
verleiht dem Eigentümer das Recht, anderen die gewerbliche Nutzung seines Schutzrechts zu untersagen. Der Schutzrechtsinhaber kann sein Schutzrecht selbst verwerten oder Lizenzen
vergeben. Lizenzverträge müssen dann abgeschlossen werden, wenn ein Schutzrechtsinhaber einem Dritten eine ausschließliche oder nicht ausschließliche Nutzung an dem Gegenstand des Schutzrechtes
gestattet. Dafür erhält der Schutzrechtsinhaber eine Vergütung.
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